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keine eigene Verpackung - Webshop

Artikeldetails

keine eigene Verpackung

Produktinfos
keine eigene Verpackung
Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgegeben werden. Die Steuerbeträge sind wie folgt festgelegt: Einwegverpackungen (z. B. Kaffeebecher): 0,50 Euro netto pro Stück Einweggeschirr (z. B. Pommesschalen): 0,50 Euro netto pro Stück
* Die Preise können nach Auswahl des Stores variieren.