keine eigene Verpackung
Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgegeben werden. Die Steuerbeträge sind wie folgt festgelegt:Einwegverpackungen (z. B. Kaffeebecher): 0,50 Euro netto pro StückEinweggeschirr (z. B. Pommesschalen): 0,50 Euro netto pro Stück